Reglementsänderung und Nachzahlung einer pauschalen Entschädigung per 01.07.2024

In der Mitgliederversammlung vom 10.06.2024 wurde folgender Beschluss der SPKP verabschiedet: Streichung des Merkblatts vom 31.01.2023 betreffend «Maximale Kosten für Arbeitssicherheit / Anschlagen von Lasten und Sprachkurse (gültig ab 1. Februar 2023)».

Gemäss Merkblatt galt:

Mit der Streichung des Merkblatts können die Personalverleiher ab 01.07.2024 wieder bis zu CHF 500.- für den Kurs Anschlagen von Lasten beantragen. Dies gilt auch rückwirkend.

Die nach altem Merkblatt eingereichten Sammelgesuche sind Halbtageskurse, welche mit der neuen Regelung eine pauschale Entschädigung von maximal CHF 250.- erhalten.

Als Kompensation erhalten Personalverleiher CHF 150.- als einmalige Nachzahlung für jeden Kursteilnehmenden. Dies gilt für Personen, die gemäss altem Merkblatt eine Kurspauschale von CHF 100.- (ohne Anspruch auf Lohnentschädigung) erhielten.

Im Rahmen dieser Änderung wird der Maximalbetrag für Sprachkurse ins Reglement überführt. Diese unterstützt temptraining mit maximal CHF 30.- pro Lektion (bis 1 Stunde) und maximal CHF 5'000.- innerhalb von 12 Monaten.

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