Zusammenarbeitsvereinbarungen mit paritätischen Kommissionen
Die SPKP ist mit den verschiedenen paritätischen Kommissionen der anderen Branchen eine Zusammenarbeitsvereinbarung eingegangen. In diesen Zusammenarbeitsvereinbarungen werden die Sanktions- und Kontrollkompetenz sowie die Koordination der Kontrolltätigkeiten geregelt.
Es werden drei Modelle unterschieden:
1. Keine Delegation: Die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbestimmungen erfolgt durch die Vollzugsorgane der entsprechenden Branche des ave GAV. Die Vollzugsorgane des GAV Personalverleih werden über die Kontrolltätigkeit informiert.
2. Kontrollvollmacht: Die Kontrolle wird durch die Vollzugsorgane des GAV Personalverleih durchgeführt. Ein Kontrollbericht über die Einhaltung der Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen wird den entsprechenden Vollzugsorganen der Branche zugestellt, diese erstellen den Beschluss.
3. Generalvollmacht: Kontrolle und Beschluss der erfolgt durch die Vollzugsorgane des GAV Personalverleihs.
Die Liste mit den Zusammenarbeitsvereinbarungen finden Sie in den Dokumenten von tempcontrol: zur Liste.