Für Temporärarbeitende

Sie arbeiten temporär und möchten sich genauer über Ihren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) informieren? Dann sind Sie hier richtig. Der GAV Personalverleih ist seit dem 1.1.2012 in Kraft und gilt für die gesamte Schweiz.

Weshalb bezahle ich 0,4 Prozent von meinem Lohn an den GAV?

Der Gesamtarbeitsvertrag sorgt für faire Bedingungen für Temporärarbeitende. Mindestlöhne, aber auch Ferien und Überstunden oder Ihre Pensionskasse werden so einheitlich festgelegt. Damit dies auch immer so von den Personalverleiher bzw. Ihrem Temporärbüro ausgeführt wird, führt tempcontrol Kontrollen durch. Der GAV sorgt zudem für die gute Krankentaggeld-Lösung tempcare. Von dieser profitieren Sie, wenn Sie während der Arbeit krank werden sollten. Interessant ist für Sie insbesondere auch temptraining, der Weiterbildungsfonds für Temporärarbeitende.
Das alles kostet Geld, welches durch den GAV Beitrag finanziert wird. Auch Ihr Arbeitgeber zahlt einen Beitrag und zwar von 0,4 Prozent. Alle weiteren Bestimmungen vom GAV Personalverleih finden Sie zudem in der Broschüre unter Downloads.

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Welchen Mindestlohn darf ich erwarten?

Für den GAV Personalverleih wurde eine GAV Datenbank erstellt. Dort finden Sie für alle Branchen und Qualifikationen einen Mindestlohnrechner. Falls Sie feststellen, dass die Bestimmungen des GAV Personalverleih oder ein Mindestlohn nicht eingehalten werden, melden Sie sich bei tempcontrol oder einer Arbeitnehmendenvertretung: Unia, Syna, KV Schweiz, Angestellte Schweiz. Auf tempdata finden Sie den Mindestlohnrechner für alle Branchen und Qualifikationen.

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Ich möchte eine Weiterbildung machen. Wie kann ich von temptraining profitieren?

Sobald Sie 88 Stunden temporär gearbeitet haben, können Sie bei temptraining ein Gesuch stellen. Je länger Sie temporär gearbeitet haben, desto mehr Geld erhalten Sie an die Weiterbildung. Im Maximum bis zu CHF 5000. Unterstützt werden Kurse, die Sie im Beruf weiterbringen und fit für die Zukunft machen: Sprachkurse, Schulungen für Arbeitssicherheit oder fachliche Weiterbildungen. Nutzen Sie diese Möglichkeit.

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Fragen?

Bei Fragen zu den einzelnen Geschäftsstellen, wenden Sie sich bitte an diese unter Kontakt auf den einzelnen Seiten. Haben Sie Fragen zum GAV Personalverleih allgemein ist in erster Linie tempcontrol Ihr Ansprechpartnerin. Sie dürfen sich auch an eine der Arbeitnehmendenvertretungen wenden: Unia, Syna, KV Schweiz, Angestellte Schweiz.