Offertanfrage

Sie können die Versicherer direkt anfragen oder tempcare bitten Ihnen Angebote anzufragen. Für die Offerte benötigen Sie einige Informationen, die nachfolgend erklärt werden.

Die Sozialpartner des GAV Personalverleih haben mit den Versicherern Groupe Mutuel, Helsana, Swica, Sympany, Visana und Zürich (nur für Grossunternehmen) die Branchenlösung KTG realisiert. Die Branchenlösung KTG entspricht bezüglich der Versicherungsleistungen den Vorschriften des GAV Personalverleih. Die Prämiensätze der Branchenlösung KTG werden mit 0,4% aus dem Sozialfonds des GAV Personalverleih subventioniert.

Die Prämienberechnung der Branchenlösung KTG erfolgt separat für die nachstehenden Personengruppen (Definition gemäss GAV Personalverleih):

Personengruppe 1:

Temporärarbeitende, welche einem allgemeinverbindlichen (ave) GAV unterstellt oder BVG-pflichtig sind.

Personengruppe 2:

Temporärarbeitende, welche keinem ave GAV unterstellt und nicht BVG-pflichtig sind.

Personengruppe 3:

Das interne Personal des Personalverleihers.

Personengruppe 4:

Temporärarbeitende, die einen Lohn über dem SUVA-Maximum beziehen. Diese Gehälter sind dem GAV nicht unterstellt; bitte separat ausweisen.

Für die Abgabe eines Angebots auf der Grundlage der Branchenlösung KTG sind die folgenden Informationen zwingend erforderlich; getrennt nach den oben aufgeführten Personengruppen:

1. Lohnsummen:
a. Bitte die Lohnsummen für das laufende Jahr und die vergangenen zwei Jahre angeben (nach Personengruppen und Geschlecht getrennt).

2. Leistungshöhe:
a. Bitte die gewünschte Leistungshöhe angeben; 80% oder 90% des versicherten Verdienstes.

3. Wartefrist: (Art. 29 Abs. 3 lit. b schreibt Folgendes vor: „Entschädigung analog zu den Kriterien der Suva nach höchstens zwei Karenztagen zu Lasten der Arbeitnehmenden. Während einer aufgeschobenen Leistungspflicht ist der Lohnausfall zu gleichen Bedingungen vom Arbeitgeber zu entrichten".)
a. Bitte die gewünschte Wartefrist (1, 2, 3, 7, 14, 21, 30, 60, 90 Tage) angeben. Für die Personengruppen 1 und 2 sind 2 Tage Wartefrist üblich.

4. Bisheriger Versicherer:
a. Bitte den Namen des aktuellen Krankenversicherers und Nummer der bestehenden Police(n) angeben.
b. Prämien-/Leistungsübersicht der aktuell bestehenden Verträge über die letzten drei Jahre. Diese Informationen können Sie von Ihrem Versicherer oder Broker anfordern.

Für die Beantwortung von Fragen sowie für die Beschaffung von Angeboten der Branchenlösung KTG steht Ihnen tempcare gerne zur Verfügung:

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Geschäftsstelle Sozialfonds c/o Kessler & Co AG
Telefon: 044 387 88 33
E-Mail: tempcare@tempservice.ch