Neues Reglement ab 1. September 2023 und Webportal ab 29. September 2023

Der Weiterbildungsfonds temptraining hat sein Reglement und seine Prozesse überarbeitet und ein neues Webportal zur einfacheren Gesucheinreichung entwickelt. Ab 1. September 2023 gilt das neue Reglement und ab dem 29. September 2023 steht das neue Webportal zur Verfügung.

Die wichtigsten Neuerungen sind folgende:

Neues stufenloses Budgetsystem. Bisher war das Budgetsystem von temptraining über Stufen geregelt. Aus der Spanne, in der sich die geleisteten Arbeitsstunden von Temporärarbeitenden bewegten, ergab sich ihr Anspruch auf Weiterbildungszahlungen. Das neue Reglement sieht ein stufenloses Budgetsystem vor. Für jede geleistete Arbeitsstunde werden Temporärarbeitenden 5.68 Franken auf ihrem Weiterbildungskonto gutgeschrieben. Ab 88 Arbeitsstunden innerhalb von 12 Monaten können Temporärarbeitende ihr Weiterbildungsguthaben einsetzen.

Kurspauschalen für Arbeitssicherheitskurse. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Gesuche für Arbeitssicherheitskurse bei temptraining stetig gestiegen. Nur 2022 gab es einen kleinen Rückgang. Doch auch 2022 waren fast die Hälfte aller eingereichten Gesuche bei temptraining Arbeitssicherheitsgesuche. Um den administrativen Aufwand rund um diese gefragten Kurse zu senken, werden Arbeitssicherheitskurse neu pauschal vergütet und dem persönlichen Konto der Temporärarbeitenden nicht belastet. temptraining zahlt für Arbeitssicherheitskurse 500 Franken pro Tag bzw. 250 Franken pro Halbtag.

Zeitlich flexible Antragseinreichung. Temporärarbeitende können ihre Weiterbildungen neu flexibler einreichen. Sie können Weiterbildungen bis zu 12 Monate rückwirkend oder im Voraus beantragen.
Pauschalentschädigungen. Zusätzlich zu den Weiterbildungskosten hat temptraining auch bisher Entschädigungen für Lohnausfall, Verpflegungsspesen, Reisespesen und Unterkunftsspesen übernommen. Auch hier hat temptraining seine Regeln zu Gunsten der Temporärarbeitenden vereinfacht.

Neues Webportal. Zusätzlich zu den Neuerungen in seinem Reglement stellt temptraining am 29. September 2023 ein neues Webportal zur Verfügung. Über dieses Portal können Temporärarbeitende ihre Anträge auf Weiterbildung einfacher ein- und allfällige fehlende Unterlagen nachreichen. Der Antragsprozess wird teilautomatisiert, was die Wartezeiten für Temporärarbeitende verkürzt. Ausserdem können Temporärarbeitende im Webportal nach anerkannten Kursangeboten stöbern und jederzeit ihr Weiterbildungsguthaben einsehen.

Zum neuen Reglement

Einreichungsstopp der Gesuche vom 1. August bis 28. September 2023

Aufgrund der Systemumstellung bearbeitet temptraining seit dem 1. August 2023 nur die bereits eingereichten Gesuche. Das aktuelle Webportal ist seit dem 31. Juli 2023 nicht mehr zugänglich und bis zum 28. September können keine neuen Anträge eingereicht werden.

Die geplante Lancierung des neuen Webportals wurde aufgrund technischer Optimierungen vom 1. September auf dem 29. September 2023 verschoben. Anträge für die Zeit ab 1. August 2023 können ab dem 29. September 2023 im neuen Webportal gestellt werden. Gemäss neuem Reglement können ab dem 1. September 2023 für Kurse, die in den letzten 12 Monaten gestartet haben, die Gesuche auch nach Kursbeginn gestellt werden. Damit kein Nachteil durch die Verschiebung der Lancierung entsteht und kein Guthaben verfällt, gewährt temptraining rückwirkend eine Frist von 13 Monaten.

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