GAV Personalverleih: Ausweitung Geltungsbereich und neue Mindestlöhne

Im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih gibt es ab 1. Januar 2023 wichtige Änderungen. Die Mindestlöhne des GAV gelten neu für alle Branchen, in die Personal verliehen wird. Zudem steigen die Mindestlöhne per Januar 2023 an. Der Bundesrat die Erweiterung des Anhangs 1 mit elf neuen GAV für allgemeinverbindlich erklärt.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung.

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