Förderung der Weiterbildung ausgeweitet

Die Mitgliederversammlung des Vereins Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih (PVP) hat neue Reglementsänderungen zugunsten der Temporärarbeitenden beschlossen.

Neuerungen per 1.1.2021

  • Neuer Leistungsanspruch bereits ab 88 Stunden mit maximal CHF 500 Kurskosten und CHF 250 Lohnausfallentschädigung.
  • Finanzierung für Verkehrskundekurse und weitere Theoriekurse des Führerscheins (Grundbildung Kat. B), ab dem vollendeten 21sten Lebensjahr.

Neuerungen per 1.4.2021

  • Die Anspruchsfristen werden von heute 12 auf neu 6 Monate angepasst.
  • Neu werden eine Laufbahnberatung bzw. eine Standortbestimmung mit maximal CHF 1000 unterstützt. Beispiel: Bei 88 nachgewiesenen Arbeitsstunden beträgt die Unterstützung CHF 500; bei 176 Stunden CHF 1000.
  • Dazu steht neu ein Laufbahnverzeichnis analog dem Bildungsverzeichnis zur Verfügung.

Informieren Sie sich auf temptraining.ch über die Konditionen und nutzen Sie das neue Webportal von temptraining für Ihre digitalen Weiterbildungsgesuche.

Das neue Reglement ist im Downloadbereich erhältlich.

Bei Fragen steht Ihnen das temptraining-Team gerne zur Verfügung und freut sich auf Ihre Gesuche.

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