Personalverleih Uhren- und Mikroindustrie Deutschschweiz
Per 1. Januar 2023 neu im Anhang 1 des GAV Personalverleih (für den Personalverleih gültig ab 22. Januar 2023)
Allgemeinverbindlicherklärung: 01.03.2024 - 31.12.2027 (GAV Personalverleih)
Publikationsdatum: 03.04.2023 / Publikation gültig ab: 03.05.2023 (Branchen-GAV)
Gilt für Regionen der Schweiz, worin Uhrenfirmen mit Sitz in der Deutschschweiz tätig sind: Regionen Bern/Biel/Solothurn, VS, BS/BL und SH.
Gilt für alle Unternehmen, die der unterzeichneten Arbeitgeberorganisation angehören.
Präambel: Ziffer 1.1
In Unia und Syna organisierte ArbeitnehmerInnen der Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die den unterzeichnenden Arbeitgeberorganisationen angehören, inkl. HeimarbeiterInnen und TemporärarbeiterInnen.
Nicht unterstelltes Personal:
- Abteilungen/Personal, die einem anderen GAV angeschlossen sind
- Lehrlinge (GAV-Bestimmungen zu Feiertage, Ferien, Familienurlaub, Mutterschaftsurlaub, Geburtsurlaub für Väter, Adoptionsurlaub sowie Lehrlingsstatut im Anhang 1 sind zwingend)
Präambel: Ziffer 1.1-2, Artikel 4.3
Noch keine zukünftigen Verträge vorhanden.
Dokumente
GAV der deutschschweizerischen Unternehmen der Uhren- und Mikroindustrie 2018 - 2022 (732 KB, PDF)Mindestlöhne für die Kantone Solothurn Basel-Stadt und Basel-Land sowie Lengnau per 01.01.2023 (363 KB, PDF)
Mindestlöhne 2022 Region Wallis (deutsche Version existiert nicht) (185 KB, PDF)